Wer in Wien eine Immobilie besitzt oder verwaltet, trägt im Winter eine klare gesetzliche Verantwortung: Schneeräumung und Streuung sind keine Frage des guten Willens, sondern der Haftung. Wer seiner Winterdienstpflicht nicht nachkommt, riskiert Schadenersatzforderungen, Verwaltungsstrafen und im Schadensfall persönliche Haftung. Dieser Artikel erklärt, wer in Wien was bis wann erledigen muss – und wie Sie sich rechtssicher absichern.
Rechtsgrundlage: § 93 StVO und Wiener Reinhaltegesetz
Die Winterdienstpflicht in Wien ergibt sich aus zwei zentralen Rechtsquellen:
- § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO): Regelt die Räum- und Streupflicht für Anrainer. Eigentümer von Liegenschaften, die an öffentlichen Verkehrsflächen angrenzen, sind verpflichtet, angrenzende Gehsteige von Schnee und Eis zu befreien.
- Wiener Reinhaltegesetz (WRLG): Ergänzt die StVO mit konkreten lokalen Anforderungen für Wien – unter anderem zum Einsatz von Streumitteln und zur Entsorgung von Schnee.
Beide Regelwerke zusammen bilden den rechtlichen Rahmen, der für alle Eigentümer, Hausverwaltungen und Mieter in Wien gilt.
Wer ist winterdienstpflichtig?
Die Winterdienstpflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer der Liegenschaft. In der Praxis sieht die Zuständigkeit so aus:
| Situation | Zuständig für Winterdienst |
|---|---|
| Eigenheim | Eigentümer selbst |
| Vermietete Liegenschaft | Vermieter (kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden) |
| Wohnanlage mit Hausverwaltung | Eigentümergemeinschaft / Hausverwaltung |
| Gewerbeobjekt | Eigentümer oder beauftragter Facility-Dienstleister |
| Übertragung an Mieter | Nur wirksam, wenn im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart |
Wichtig: Die Übertragung der Winterdienstpflicht auf Mieter oder externe Dienstleister entbindet den Eigentümer nicht vollständig von der Verantwortung. Er muss sicherstellen, dass der Winterdienst tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Fristen und Uhrzeiten
In Wien gelten folgende gesetzliche Fristen für die Schneeräumung:
| Tag | Räumpflicht bis |
|---|---|
| Werktage (Mo–Sa) | 07:00 Uhr |
| Sonn- und Feiertage | 08:00 Uhr |
| Schneefall tagsüber | Unverzüglich während und nach dem Schneefall |
| Glatteis | Sofort nach Entstehen – keine feste Uhrzeit |
Schneeräumung ist also keine einmalige Morgenaktion. Bei anhaltendem Schneefall oder Glatteisbildung tagsüber muss mehrfach nachgeräumt und gestreut werden.
Was muss geräumt werden?
Geräumt werden müssen alle öffentlichen Gehsteige und Gehwege, die an die Liegenschaft angrenzen – in einer Breite von mindestens einem Meter. Dazu kommen je nach Objekt:
- Hauszugänge und Eingangsbereiche
- Tiefgarageneinfahrten und -rampen
- Mülltonnenstandplätze und Zugangswege dorthin
- Wege innerhalb des Grundstücks, die als Zugang genutzt werden
- Parkplätze und Hofbereiche (bei Gewerbe- und Wohnanlagen)
Nicht geräumter Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder in den Kanal geschüttet werden – er ist ordnungsgemäß zu entsorgen oder an geeigneter Stelle zu lagern.
Streupflicht: Was ist erlaubt?
Bei Glatteis ist das Streuen Pflicht – aber nicht mit jedem Mittel. In Wien gilt:
- Erlaubt: Sand, Splitt, Granulat und ähnliche abstumpfende Mittel
- Eingeschränkt: Auftausalz (Natriumchlorid) ist zwar nicht generell verboten, aber in der Nähe von Bäumen, Grünanlagen und Gewässern zu vermeiden
- Verboten: Salzeinsatz auf begrünten Flächen, in der Nähe von Wurzelbereichen und auf Kinderspielplätzen
Seriöse Winterdienstbetriebe setzen auf umweltverträgliche Streumittel und dosieren gezielt – schonend für Grünanlagen und Bodenbeläge.
Haftung bei Unfällen
Kommt jemand auf einem nicht geräumten oder nicht gestreuten Gehweg zu Sturz und verletzt sich, haftet der Eigentümer bzw. die zuständige Hausverwaltung für:
- Behandlungskosten und Schmerzengeld
- Verdienstentgang des Verletzten
- Kosten für Betreuung und Rehabilitation
- Im schlimmsten Fall dauerhafte Rentenleistungen
Zusätzlich drohen Verwaltungsstrafen nach dem Wiener Reinhaltegesetz – auch ohne Unfall.
Die Haftung entfällt nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Winterdienst ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wurde. Ohne Protokoll ist dieser Nachweis im Streitfall kaum möglich.
Dokumentation: Ihr wichtigstes Schutzmittel
Ein lückenloses Winterdienstprotokoll ist im Haftungsfall das entscheidende Beweismittel. Es sollte folgende Angaben enthalten:
- Datum und genaue Uhrzeit des Einsatzes
- Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen (Räumung, Streuung, Bereich)
- Name des ausführenden Mitarbeiters oder Betriebs
- Witterungsbedingungen zum Zeitpunkt des Einsatzes
- Fotos bei besonderen Witterungsereignissen
Bei Korkisch Facility ist die digitale Dokumentation aller Winterdiensteinsätze Standard – jederzeit abrufbar, rechtssicher und vollständig.
Winterdienst outsourcen: Was gilt rechtlich?
Viele Hausverwaltungen und Eigentümer beauftragen einen externen Dienstleister mit dem Winterdienst. Das ist sinnvoll – aber rechtlich gibt es dabei einiges zu beachten:
- Vertrag mit klaren Leistungsbeschreibungen: Was wird wann geräumt? Welche Flächen sind inkludiert? Wer dokumentiert?
- Reaktionszeiten festlegen: Wie schnell ist der Dienstleister bei plötzlichem Schneefall oder Glatteisbildung vor Ort?
- Dokumentationspflicht vereinbaren: Der Dienstleister muss Protokolle führen und dem Auftraggeber zugänglich machen.
- Kontrollpflicht des Eigentümers: Auch mit externem Dienstleister muss der Eigentümer stichprobenartig kontrollieren, dass der Winterdienst tatsächlich erbracht wird.
Unser Winterdienst Wien erfüllt all diese Anforderungen: vertragliche Festlegung, lückenlose Dokumentation und direkt erreichbares Eigenpersonal – kein Callcenter, kein Subunternehmer.
Winterdienst in Wien professionell auslagern
Als Wiener Facility-Management-Betrieb übernehmen wir den Winterdienst für Wohnanlagen, Bürogebäude und Gewerbeobjekte in ganz Wien – mit allem was dazugehört: Räumung, Streuung, Protokollierung und einem persönlichen Ansprechpartner.
Mehr zu unseren Leistungen: Hausmeister Service Wien
Korkisch Facility Management GmbH
📞 +43 1 595 12 50
📧 info@korkischfacility.at
Mehr zu unserem Service: Winterdienst Wien – rechtssicher, dokumentiert, zuverlässig. Ergänzend: Hausmeister Service Wien.