1. Gesetzliche Pflichten zur Treppenhausreinigung in Wien
Die Pflicht zur Reinhaltung von Stiegenhäusern ergibt sich in Wien aus mehreren Rechtsgrundlagen, die Hauseigentümer und Hausverwaltungen kennen sollten:
Mietrechtsgesetz (MRG)
Gemäß § 23 MRG gehört die Reinhaltung allgemeiner Teile des Hauses – darunter Stiegenhäuser, Eingangsbereiche und Gänge – zu den Pflichten des Vermieters bzw. der Hausverwaltung. Werden diese Pflichten vernachlässigt, können Mieter Mietminderungen geltend machen oder auf Instandsetzung klagen.
Wiener Hausbesorgergesetz & Nachfolgerregelungen
Mit dem Wegfall des klassischen Hausbesorgers sind Hauseigentümer verpflichtet, die entsprechenden Reinigungs- und Betreuungsaufgaben anderweitig sicherzustellen – entweder durch eine professionelle Objektbetreuung oder durch Umlage auf die Mieter per Hausordnung.
Haftungsrisiko bei Vernachlässigung
Rutschunfälle auf verschmutzten oder nassen Stiegen sind ein häufiger Haftungsfall. Als Eigentümer oder Hausverwaltung tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Fehlende oder unregelmäßige Reinigung kann im Schadensfall teuer werden – sowohl finanziell als auch reputationsschädigend.
2. Empfohlene Reinigungsintervalle für Wiener Wohnanlagen
Die optimale Reinigungsfrequenz hängt von der Nutzungsintensität, der Anzahl der Wohneinheiten und dem Gebäudetyp ab. Als Orientierung empfiehlt die Praxis folgende Intervalle:
| Bereich | Empfohlene Häufigkeit | Hinweis |
|---|---|---|
| Stufenreinigung & Wischen | 1–3 × wöchentlich | Je nach Mieteranzahl |
| Geländer & Handläufe abwischen | 1–2 × wöchentlich | Hygiene & Optik |
| Fenster & Glasflächen im Stiegenhaus | 1 × monatlich | Saisonabhängig |
| Kellertreppen & Keller-Zugänge | 2 × monatlich | Brandschutz-relevant |
| Postkastenanlage & Eingangstür | 2–3 × wöchentlich | Erster Eindruck |
| Tiefenreinigung / Grundreinigung | 1–2 × jährlich | Für nachhaltige Sauberkeit |
3. Checkliste: Was gehört zur Treppenhausreinigung?
Eine vollständige Treppenhausreinigung umfasst weit mehr als das Wischen der Stufen. Hier ist die vollständige Checkliste, die professionelle Dienstleister wie Korkisch Facility standardmäßig abarbeiten:
Wöchentliche Reinigung
- Stufen kehren und feucht wischen (Bodenbelag-schonend)
- Geländer, Handläufe und Türgriffe desinfizierend abwischen
- Eingangstür innen und außen reinigen
- Postkastenanlage abstauben
- Schmutzfangmatte reinigen oder austauschen
- Müllraum-Zugangstür und Abstellflächen säubern
- Aufzugkabine reinigen (falls vorhanden – siehe auch Aufzugswartung Wien)
Monatliche Reinigung
- Fenster und Glasflächen im Stiegenhaus putzen
- Sockelleisten und Wandverkleidungen abstauben
- Briefkastenbereich und Klingelanlage reinigen
- Kellerzugang und -treppe kehren und wischen
- Leuchtmittel und Bewegungsmelder kontrollieren
Jährliche Grundreinigung
- Intensivreinigung aller Bodenbeläge (Steinboden polieren, Fliesen enttiefen)
- Wände und Decken auf Flecken und Beschädigungen prüfen
- Heizungsrohre und -verkleidungen gründlich reinigen
- Keller- und Dachbodentreppe Tiefenreinigung
4. Eigenregie vs. professioneller Reinigungsdienst
| Kriterium | Eigenregie (Mieterschlüssel) | Professioneller Dienst |
|---|---|---|
| Verlässlichkeit | Variabel – Abhängigkeit von Mietern | Garantiert, vertraglich fixiert |
| Qualität | Unterschiedlich | Einheitlich, professionell |
| Haftung | Verbleibt bei Eigentümer | Dienstleister haftet mit |
| Dokumentation | Meist keine | Reinigungsprotokoll möglich |
| Konfliktpotenzial | Hoch (Mieterstreitigkeiten) | Keines |
| Zusatzleistungen | Nicht möglich | Winterdienst, Grünflächenpflege kombinierbar |
Viele Wiener Hausverwaltungen wechseln zum professionellen Reinigungsdienst, sobald Mieterstreitigkeiten über den Reinigungsturnus entstehen oder wenn Qualitätsmängel zu Beschwerden führen. Ein externer Dienstleister löst das Problem dauerhaft – ohne Konflikte im Haus.
5. Treppenhausreinigung in Wiener Bezirken
Korkisch Facility betreut Wohnanlagen und Zinshäuser in allen Wiener Bezirken. Besonders hohe Nachfrage besteht in gründerzeitlichen Wohnhäusern, wo Natursteinböden, Holzgeländer und historische Ornamente besondere Pflege erfordern:
- 1.–9. Bezirk (Innere Bezirke): Altbauten mit Marmor- und Steinböden, aufwändige Stuckgeländer
- 10., 11., 15. Bezirk: Gemischte Bebauung, hohe Mieterfrequenz, intensive Nutzung
- 13., 18., 19. Bezirk: Villen und Wohnanlagen mit Parkanlagen, kombinierte Grünflächenpflege
- 21., 22., 23. Bezirk: Neubauten, Eigentümergemeinschaften, WEG-Objekte
Unser Team ist täglich in Wien unterwegs und kann kurzfristig auf Reklamationen oder Sonderbedarf reagieren. Mehr zur Gesamtbetreuung Ihrer Liegenschaft erfahren Sie unter Hausservice Wien und Reinigungsdienstleistungen Wien.
6. Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung Wien (FAQ)
Wer ist in Wien gesetzlich für die Treppenhausreinigung zuständig?
Die Pflicht liegt beim Eigentümer der Liegenschaft bzw. bei der beauftragten Hausverwaltung. Sie kann per Hausordnung auf Mieter übertragen werden – aber auch dann bleibt die Überwachungspflicht und letztlich die Haftung beim Eigentümer. Bei Mietverwaltungen durch eine WEG gilt die Gemeinschaftsentscheidung.
Wie oft muss das Treppenhaus in einer Wiener Wohnanlage gereinigt werden?
Es gibt keine starre gesetzliche Mindesthäufigkeit, aber die Rechtsprechung orientiert sich an „branchenüblichen Standards“. Bei einer durchschnittlichen Wohnanlage mit 10–20 Wohneinheiten gilt 2 × wöchentlich als angemessen. Bei sehr frequentierten Gebäuden (Büros, mehr als 30 WE) wird tägliche Reinigung empfohlen.
Kann ich die Treppenhausreinigung steuerlich absetzen?
Für Vermieter und Eigentümer: Ja, die Kosten für professionelle Reinigungsdienstleistungen sind als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich absetzbar. Privathaushalte können unter bestimmten Voraussetzungen haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater für Ihre individuelle Situation.
Was passiert, wenn das Treppenhaus nicht gereinigt wird und jemand stürzt?
Der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung trägt die Verkehrssicherungspflicht. Bei einem nachweisbaren Reinigungsmangel (z. B. nasse, rutschige Stufen ohne Warnung) kann eine Schadenersatzhaftung nach ABGB greifen. Ohne Reinigungsprotokoll ist der Nachweis ordnungsgemäßer Instandhaltung im Streitfall kaum möglich. Professionelle Dienstleister dokumentieren jeden Einsatz.
Kann Korkisch Facility die Treppenhausreinigung mit anderen Leistungen kombinieren?
Ja – Korkisch Facility bietet umfassendes Facility Management aus einer Hand. Treppenhausreinigung lässt sich problemlos mit Gebäudereinigung, Hausmeisterservice und Gebäudetechnik kombinieren – ein Ansprechpartner, ein Vertrag, eine Rechnung.
Wie schnell kann Korkisch Facility mit der Treppenhausreinigung beginnen?
Nach der Angebotsanfrage erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Angebot. Die Aufnahme des Betriebs ist bei freien Kapazitäten oft innerhalb einer Woche möglich. Rufen Sie uns an: +43 1 595 12 50 – oder nutzen Sie das Online-Formular.
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