Stiegenhaus reinigen Wien – Pflichten, Kosten und Tipps für Hausverwaltungen
Das Stiegenhaus ist die Visitenkarte jeder Wohnanlage. Für Hausverwaltungen in Wien stellt die Stiegenhausreinigung eine regelmäßige Organisationsaufgabe dar – mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, unterschiedlichen Modellen und einer Kostenkomponente, die transparent und korrekt abgerechnet werden muss.
1. Rechtliche Grundlagen: Wer muss das Stiegenhaus reinigen?
In Österreich ergibt sich die Reinigungszuständigkeit aus dem Zusammenspiel mehrerer Rechtsquellen:
Mietrechtsgesetz (MRG) – § 21 und § 23
Im Vollanwendungsbereich des MRG zählt die Hausbetreuung gemäß § 21 Abs. 1 Z 8 MRG zu den abrechenbaren Betriebskosten. § 23 MRG umfasst ausdrücklich die Reinhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Im Wohnungseigentum trägt die Eigentümergemeinschaft die Bewirtschaftungskosten anteilig. Die Stiegenhausreinigung ist typischer Beschlussgegenstand.
Hausordnung
Die Hausordnung legt konkret fest, ob Mieter eine Kehrwoche übernehmen oder ob die Reinigung zentral organisiert und als Betriebskosten abgerechnet wird.
2. Kehrwoche vs. professionelle Reinigung
Modell 1: Kehrwoche
- Keine direkten Reinigungskosten für die Hausverwaltung
- Uneinheitliche Reinigungsqualität je nach Mieter
- Häufige Konflikte bei Pflichtverletzungen
Modell 2: Professionelle Reinigungsfirma
- Gleichbleibend hohe, vertraglich gesicherte Reinigungsqualität
- Professionelles Equipment und Fachkenntnis
- Entlastung von Konflikten zwischen Mietern
- Dokumentierte Leistungsnachweise für die Abrechnung
3. Was gehört zur Stiegenhausreinigung?
Bodenreinigung
- Fegen und Nassreinigung aller Treppenstufen und Podeste
- Reinigung des Eingangsbereichs und Windfangs
- Tiefenreinigung und Imprägnierung von Terrazzo, Granit oder Fliesen
Wände, Geländer und Oberflächen
- Geländer und Handläufe abstauben und reinigen
- Wandflächen und Sockelleisten entstauben
- Briefkästen entstauben und Außenflächen reinigen
4. Reinigungsintervalle im Überblick
| Reinigungsmaßnahme | Empfohlene Frequenz |
|---|---|
| Böden fegen / kehren | 1–2x pro Woche |
| Böden nass wischen | 1x pro Woche |
| Geländer / Handlauf | 1–2x pro Woche |
| Fenster / Fensterbänke | 1–2x pro Monat |
| Grundreinigung | 1–2x pro Jahr |
5. Unterhaltsreinigung vs. Grundreinigung
Unterhaltsreinigung
Regelmäßige, laufende Pflege nach fixem Reinigungsplan (täglich, wöchentlich oder zweiwöchentlich). Als Betriebskosten gemäß MRG auf die Mieter umlegbar.
Grundreinigung (Intensivreinigung)
Einmalige oder periodische Tiefenreinigung, maschinelle Reinigung von Steinböden, Imprägnierung und Versiegelung von Bodenbelägen.
6. Wann ist ein Fachbetrieb sinnvoll?
- Größere Wohnanlagen mit 10+ Parteien
- Hochwertiger Bodenbelag (Terrazzo, Granit, Marmor)
- Gewerbliche Objekte (Bürogebäude, Arztpraxen)
- Nach Mieterwechsel oder Baumaßnahmen
- Dokumentationspflicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung
Unser Hausmeister-Service Wien kombiniert die Stiegenhausreinigung oft mit weiteren Leistungen – von der Grünflächenpflege bis zum Winterdienst Wien – und bietet eine wirtschaftlich sinnvolle Gesamtlösung aus einer Hand.
7. Praxistipps für Hausverwaltungen in Wien
- Leistungsverzeichnis erstellen – schriftlich definieren, was zur Reinigung gehört
- Reinigungsplan aushängen – sichtbarer Plan im Stiegenhaus als Dokumentationsgrundlage
- Qualitätskontrolle einplanen – stichprobenartige Kontrollen durchführen
- Abrechnung transparent gestalten – Reinigungskosten klar und nachvollziehbar darstellen
- Grundreinigung fix einplanen – mindestens einmal jährlich (idealerweise Frühjahr)
- Aus einer Hand beauftragen – spart Koordinationsaufwand
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