- Hausverwaltungen sind nach WEG §28 und MRG §21 verpflichtet, Grünflächen als allgemeine Teile der Liegenschaft in Schuss zu halten – Vernachlässigung ist eine Pflichtverletzung.
- Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume (ABGB §1319) liegt beim Liegenschaftseigentümer: regelmäßige Baumkontrollen sind Pflicht, nicht Kür.
- Starke Rückschnitte an Hecken und Sträuchern sind zwischen 1. März und 30. September eingeschränkt (Vogelschutz, §24 Wr. Naturschutzgesetz).
- Kosten für professionelle Grünflächenpflege sind im MRG- und WEG-Bereich als Betriebskosten umlegbar – mit entsprechendem Leistungsnachweis.
- Korkisch Facility übernimmt die komplette Grünflächenpflege in Wien – ganzjährig, aus einer Hand, mit lückenloser Dokumentation für die Betriebskostenabrechnung.
- Was umfasst Grünflächenpflege in Wien?
- Rechtliche Grundlagen: WEG, MRG & Wiener Naturschutzgesetz
- Leistungsübersicht: Grünflächenpflege von Korkisch
- Saisonaler Jahresplan für Wiener Wohnanlagen
- Eigenregie vs. professionelle Grünflächenpflege
- 4-Schritte-Ablauf: So starten Sie mit Korkisch
- Grünflächenpflege in allen Wiener Bezirken
- Häufige Fragen (FAQ)
Die Grünfläche einer Wohnanlage ist ihre Visitenkarte. Ein gepflegter Rasen, ordentlich geschnittene Hecken und blühende Beete signalisieren Qualität – und schützen Hausverwaltungen und Eigentümer vor Haftungsansprüchen. Denn in Wien ist die Pflege von Außenanlagen kein optionales Extra, sondern eine gesetzliche Pflicht nach WEG §28 und MRG §21. Dieser Leitfaden erklärt, welche Anforderungen gelten, welche saisonalen Pflegemaßnahmen notwendig sind und warum professionelle Grünflächenpflege für Hausverwaltungen der sicherste Weg ist.
1. Was umfasst Grünflächenpflege in Wien?
Unter Grünflächenpflege versteht man alle Maßnahmen zur laufenden Instandhaltung der begrünten Außenbereiche einer Liegenschaft. Für Wohnanlagen in Wien umfasst das:
| Bereich | Typische Maßnahmen | Besonderheit |
|---|---|---|
| Rasenflächen | Mähen, vertikutieren, düngen, ausbessern | Wachstumsphase ca. März–Oktober |
| Hecken & Sträucher | Formschnitt, Rückschnitt, Totholzentfernung | Starker Rückschnitt nur Okt–Feb (Vogelschutz) |
| Bäume | Kronenrückschnitt, Totholz, Sturmschäden, Baumkontrolle | Jährliche Kontrolle nach ABGB §1319 Pflicht |
| Beete & Pflanzflächen | Jäten, Düngen, Saisonbepflanzung, Mulchen | Frühjahrs- und Herbstbepflanzung |
| Wege & Randbereiche | Unkrautbekämpfung, Laubabtransport, Gehwegreinigung | Rutschiges Laub = Haftungsrisiko (ABGB §1319a) |
| Bewässerungsanlagen | Inbetriebnahme Frühjahr, Einwinterung Herbst | Frostschutz wichtig |
Für Hausverwaltungen in Wien ist die Grünflächenpflege kein optionales Extra. Vernachlässigte Außenanlagen können zu Haftungsansprüchen führen – etwa wenn durch ungepflegte Bäume Schäden an Personen oder Fahrzeugen entstehen.
2. Rechtliche Grundlagen: WEG, MRG & Wiener Naturschutzgesetz
Die Zuständigkeit für Grünflächenpflege richtet sich in Wien nach dem jeweiligen Rechtsverhältnis der Liegenschaft:
| Rechtsgrundlage | Inhalt | Wer ist betroffen? |
|---|---|---|
| WEG §28 | Pflicht zur Instandhaltung allgemeiner Teile, einschließlich Grünflächen | WEG-Gemeinschaften, Hausverwaltungen |
| MRG §21 | Grünflächenpflege als umlagefähige Betriebskosten | Hausverwaltungen im MRG-Bereich |
| ABGB §1319 | Verkehrssicherungspflicht für Bäume und Gehwege | Eigentümer, Hausverwaltungen |
| ABGB §1319a | Haftung für Wegehalter bei Sturz auf ungepflegten Wegen | Eigentümer, Hausverwaltungen |
| WBO §16 | Einhaltung von Hecken- und Heckenhöhenbeschränkungen | Eigentümer in Wien |
| §24 Wr. Naturschutzgesetz | Schonfrist für Hecken- und Gehölzrückschnitte: 1. März – 30. September | Alle Grundstückseigentümer in Wien |
Wichtig für Hausverwaltungen: Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume trifft immer den Liegenschaftseigentümer. Fällt ein ungepflegter Baum auf ein Fahrzeug oder verletzt ein herabfallender Ast eine Person, können erhebliche Schadensersatzansprüche entstehen. Regelmäßige, dokumentierte Baumkontrollen durch einen Fachbetrieb sind der beste Schutz vor Haftungsansprüchen.
Korkisch Facility übernimmt die komplette Grünflächenpflege inkl. Baumkontrolle und Dokumentation für Ihre Betriebskostenabrechnung.
3. Leistungsübersicht: Grünflächenpflege von Korkisch Facility
Korkisch Facility übernimmt alle Pflegemaßnahmen für Grünflächen in Wiener Wohnanlagen und Gewerbeobjekten – saisonal abgestimmt, dokumentiert und mit einem festen Ansprechpartner:
| Leistung | Häufigkeit | Rechtlicher Hinweis |
|---|---|---|
| Rasenmähen | Alle 2-3 Wochen (April–Oktober) | Letzte Mahd ca. 4-5 cm vor Winter |
| Vertikutieren & Düngen | 1-2x pro Jahr (Frühling & Herbst) | Fördert Rasendichte, reduziert Moos |
| Heckenschnitt (Formschnitt) | 2-4x pro Jahr | Starker Rückschnitt nur Okt–Feb (Vogelschutz) |
| Strauch- & Baumschnitt | 1-2x pro Jahr | Kronenrückschnitt Frühjahr oder Herbst |
| Baumkontrolle | 1-2x pro Jahr (ältere Bäume öfter) | Verkehrssicherungspflicht ABGB §1319 |
| Beetpflege & Saisonbepflanzung | Laufend, je nach Saison | Frühjahrs-, Sommer- und Herbstbepflanzung |
| Laubentsorgung | September–Dezember regelmäßig | Rutschiges Laub = Haftungsrisiko (ABGB §1319a) |
| Bewässerungsanlage | Inbetriebnahme Mai, Einwinterung Oktober | Frostschutz sicherstellen |
| Unkrautbekämpfung (Wege) | Laufend (Mai–Oktober) | Nur mechanisch oder mit zugelassenen Mitteln |
4. Saisonaler Jahresplan für Wiener Wohnanlagen
Ein strukturierter Pflegeplan ist die Grundlage für gepflegte Grünflächen das ganze Jahr über. Für das Wiener Klima hat sich folgender saisonaler Rhythmus bewährt:
Frühling (März – Mai)
- Winterschäden am Rasen sichten und ausbessern
- Erste Rasenmahd ab ca. 5 cm Wuchshöhe (frühestens Mitte März)
- Vertikutieren und Frühjahrsdünger ausbringen
- Strauch- und Heckenschnitt (Formschnitt vor dem Austrieb)
- Beete umstechen, Kompost einarbeiten, Frühlingsbepflanzung
- Bewässerungsanlage in Betrieb nehmen und prüfen
- Baumkontrolle: Winterschäden und Bruchgefahr prüfen
Sommer (Juni – August)
- Regelmäßiges Rasenmähen alle 2-3 Wochen
- Bewässerung je nach Niederschlag sicherstellen
- Heckenschnitt (Formschnitt – kein starker Rückschnitt bis 30. September!)
- Unkrautbekämpfung in Beeten und auf Wegen
- Sommerbepflanzung der Beete und Kübel
Herbst (September – November)
- Laubentsorgung regelmäßig – rutschige Wege sind ein Haftungsrisiko
- Letzte Rasenmahd vor dem Winter (ca. 4-5 cm)
- Herbstdünger (kaliumreich) ausbringen
- Stauden zurückschneiden, Kälteschutz für empfindliche Pflanzen
- Bewässerungsanlage entleeren und einwintern (Frostschutz!)
- Starker Heckenschnitt & Gehölzrückschnitt ab Oktober möglich
Winter (Dezember – Februar)
- Ruheperiode für Großteil der Grünflächen
- Immergrüne Hecken bei Bedarf leicht nachschneiden
- Baumkontrollen nach Sturm- oder Schneelastereignissen
- Planung und Materialbestellung für das kommende Frühjahr
Tipp: Kombinieren Sie die Grünflächenpflege mit dem Winterdienst Wien in einem Paketvertrag. So haben Sie ganzjährig einen einzigen Ansprechpartner für alle Außenanlagen.
5. Eigenregie vs. professionelle Grünflächenpflege
Viele Hausverwaltungen überlegen, ob sie Grünflächenpflege intern regeln oder auslagern sollen. Die Antwort hängt von der Objektgröße, den gesetzlichen Anforderungen und dem Haftungsrisiko ab:
| Kriterium | Eigenregie | Professioneller Dienstleister |
|---|---|---|
| Baumkontrolle | Selten fachkundig durchführbar | Professionell, dokumentiert, haftungssicher |
| Vogelschutz-Schonfrist | Häufig unbekannt → Bußgeldrisiko | Automatisch eingehalten, Dokumentation inklusive |
| Betriebskostenabrechnung | Nachweis schwierig, Anfechtungsrisiko | Vollständige Belege für MRG §21 / WEG §20 |
| Haftungsschutz | Keine Dokumentation, volles Risiko | Lückenlose Protokolle schützen im Schadensfall |
| Zuverlässigkeit | Abhängig von Verfügbarkeit / Hausbesorger | Vertraglich garantiert, witterungsunabhängig |
| Koordinationsaufwand | Hoch (mehrere Gewerke, Saisondienste) | Einer für alles – kein Koordinationsaufwand |
Das Outsourcing lohnt sich besonders bei Liegenschaften ab ca. 200 m² Grünfläche, bei Objekten mit Baumbestand, bei WEG-Anlagen mit mehreren Eigentümern oder wenn eine lückenlose Dokumentation für die Betriebskostenabrechnung benötigt wird.
6. 4-Schritte-Ablauf: So starten Sie mit Korkisch
| Schritt | Was passiert | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| 1. Kontaktaufnahme | Anruf oder Online-Anfrage – direkte Beratung, kein Callcenter | Sofort |
| 2. Objektbesichtigung | Kostenloser Vor-Ort-Termin, Bestandsaufnahme Grünflächen | Innerhalb von 48h |
| 3. Angebot & Vertrag | Individuelles Angebot, Leistungsverzeichnis, Pflegeplan | Innerhalb von 24h nach Besichtigung |
| 4. Leistungsstart | Festes Betreuerteam übernimmt, sofortige Protokollführung | Nach Vertragsabschluss |
7. Grünflächenpflege in allen Wiener Bezirken
Korkisch Facility betreut Grünflächen in allen 23 Wiener Bezirken – mit eigenem Personal, eigenen Geräten und direkter Kommunikation. Kein Subunternehmer, kein Callcenter.
| Bezirksgruppe | Bezirke |
|---|---|
| Innere Bezirke | 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9. Bezirk |
| Westliche Bezirke | 10., 11., 12., 13., 14., 15. Bezirk |
| Nördliche Bezirke | 16., 17., 18., 19., 20., 21. Bezirk |
| Östliche & südliche Bezirke | 22. und 23. Bezirk |
Mehr zu unseren Leistungen: Hausmeister Service Wien | Winterdienst Wien | Gebäudereinigung Wien
8. Häufige Fragen zur Grünflächenpflege Wien (FAQ)
Wer ist für die Grünflächenpflege in einer Wohnanlage verantwortlich?
Im WEG-Bereich ist die bestellte Hausverwaltung für die Instandhaltung aller allgemeinen Teile – inklusive Grünflächen – verantwortlich (WEG §28). Im MRG-Bereich trägt der Hauseigentümer bzw. die beauftragte Hausverwaltung die Verantwortung, die Kosten können als Betriebskosten gemäß MRG §21 auf Mieter umgelegt werden. Mehr dazu: Hausverwaltung Wien Pflichten.
Wann darf ich Hecken und Sträucher in Wien schneiden?
Leichte Formschnitte sind ganzjährig erlaubt. Starke Rückschnitte – also das Entfernen größerer Äste oder die starke Kürzung von Gehölzen – sind zwischen 1. März und 30. September eingeschränkt (§24 Wiener Naturschutzgesetz, Vogelschutzregelung). Starker Rückschnitt empfiehlt sich daher Oktober bis Ende Februar. Wer die Schonfrist nicht einhält, riskiert Verwaltungsstrafen.
Wer haftet, wenn ein Baum auf der Liegenschaft Schäden verursacht?
Die Haftung liegt beim Liegenschaftseigentümer (ABGB §1319). Fällt ein ungepflegter Baum auf ein Fahrzeug oder verletzt ein herabfallender Ast eine Person, können erhebliche Schadensersatzansprüche entstehen. Regelmäßige, dokumentierte Baumkontrollen durch einen Fachbetrieb sind der beste Schutz. Korkisch Facility führt Baumkontrollen durch und dokumentiert alle Befunde für den Schadensfall.
Darf die Hausverwaltung die Kosten für Grünflächenpflege auf Mieter umlegen?
Ja. Im Vollanwendungsbereich des MRG sind Kosten für die Pflege der allgemeinen Außenanlagen als Betriebskosten gemäß MRG §21 auf Mieter umlegbar – sofern die Leistungen belegt sind. Korkisch Facility stellt für alle erbrachten Leistungen vollständige Protokolle und Belege für die Betriebskostenabrechnung bereit.
Kann Grünflächenpflege mit Winterdienst kombiniert werden?
Ja – und das ist besonders empfehlenswert. Kombinationsverträge für Grünflächenpflege und Winterdienst Wien bieten ganzjährige Außenpflege aus einer Hand. Ein Ansprechpartner, ein Vertrag, lückenlose Dokumentation. Fragen Sie nach einem Paketangebot:
Wie oft sollte Rasen in einer Wiener Wohnanlage gemäht werden?
In der Wachstumsphase (April bis Oktober) empfiehlt sich ein Mährhythmus von ca. alle 2-3 Wochen. Bei Trockenheit im Sommer kann der Abstand verlängert werden. Die letzte Mahd sollte den Rasen bei ca. 4-5 cm in den Winter schicken – zu kurz geschnittener Rasen ist frostempfindlich. Korkisch Facility passt den Mährhythmus saisonal an Ihren spezifischen Bestand an.
Grünflächenpflege Wien – Kostenloses Angebot in 24h
Korkisch Facility übernimmt die Grünflächenpflege für Ihre Liegenschaft – ganzjährig, dokumentiert, aus einer Hand. Baumkontrolle und Betriebskostenbelege inklusive.
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