Was ist Facility Management? Definition & Aufgaben in Wien
Facility Management (FM) bezeichnet die professionelle Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, technischen Anlagen und Infrastruktur. Der Fokus liegt auf dem operativen Betrieb: Was muss täglich, wöchentlich oder jährlich getan werden, damit ein Gebäude funktioniert, sauber bleibt und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt?
In Wien bedeutet das konkret:
- Gebäudereinigung: Unterhaltsreinigung, Büroreinigung, Stiegenhausreinigung nach MRG §21 (Betriebskosten)
- Hausmeisterservice: Kleinreparaturen, Kontrolle der Haustechnik, Ansprechpartner für Mieter und Eigentümer
- Winterdienst: Räum- und Streupflicht nach §93 StVO, Haftungsübernahme mit Dokumentation
- Technisches FM: Wartung von Aufzügen (AÜWV), Heizungsanlagen (Kehrordnung Wien), Brandschutzanlagen (OIB-RL 2)
- Grünflächenpflege: Außenanlagen, Hecken, Rasenmähen gemäß Wiener Baumschutzgesetz
Praxisbeispiel Wien: Eine Hausverwaltung in Wien-Favoriten, die eine Wohnanlage mit 40 Einheiten verwaltet, ist für die kaufmännische Abwicklung zuständig – Mietzinsvorschreibungen, Betriebskosten, Beschlussfassungen. Die operative Ausführung wie Stiegenhausreinigung, Lift-Wartung und Winterdienst übernimmt ein FM-Dienstleister wie Korkisch Facility. Beide sind nötig – und beide haben klar abgegrenzte Aufgaben.
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Was ist Hausverwaltung in Wien? Aufgaben & Rechtsgrundlagen
Die Hausverwaltung in Österreich ist ein klar rechtlich definiertes Berufsbild. Eine professionelle Hausverwaltung ist verantwortlich für die kaufmännische, rechtliche und buchhalterische Betreuung von Liegenschaften – im Auftrag der Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft.
Kernaufgaben einer Hausverwaltung in Wien
| Aufgabenbereich | Konkrete Leistungen | Rechtsgrundlage Wien |
|---|---|---|
| Mietrecht | Mietvertragsgestaltung, Mietzinsvorschreibung, Kündigung | MRG §1–§29 |
| Betriebskosten | Jährliche Abrechnung bis 30. Juni, Belegpflicht | MRG §21–§24 |
| WEG-Verwaltung | Eigentümerversammlungen, Rücklagenbildung, Beschlüsse | WEG §24, §31 |
| Instandhaltung | Beauftragung von Reparaturen, Schadensmeldungen | MRG §3, ABGB §1096 |
| Versicherung | Gebäudeversicherung, Schadensabwicklung | WEG §28, VersVG |
Wichtig zu verstehen: Die Hausverwaltung beauftragt und koordiniert operative Leistungen – sie führt sie aber in der Regel nicht selbst durch. Reinigung, Wartung oder Winterdienst werden an Fachbetriebe wie Korkisch Facility vergeben.
Facility Management vs. Hausverwaltung: Der direkte Vergleich
Die häufigste Verwechslung in der Praxis: Viele Wiener Eigentümer glauben, eine Hausverwaltung erledige auch den laufenden Betrieb ihres Gebäudes. Das ist ein Missverständnis, das teuer werden kann – wenn Wartungsfristen versäumt oder Reinigungsstandards nicht eingehalten werden.
| Kriterium | Facility Management | Hausverwaltung |
|---|---|---|
| Schwerpunkt | Operativ & technisch | Kaufmännisch & rechtlich |
| Tätigkeiten | Reinigung, Wartung, Hausmeister, Winterdienst, Grünpflege | Mietrecht, Abrechnung, Verträge, Eigentümerversammlungen |
| Ziel | Störungsfreier Gebäudebetrieb & Sauberkeit | Rechtssichere Mietverwaltung & Werterhalt |
| Rechtsgrundlage AT | ASchG §3, OIB, ÖNORM, AÜWV | MRG §3/§21–24, WEG §24/§31, WBO |
| Beauftragung | Durch Eigentümer oder Hausverwaltung | Direkt durch Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft |
| Haftung | FM-Betrieb für Ausführungsqualität; Betreiberverantwortung beim Eigentümer | HV für kaufmännische Fehler; Betreiberverantwortung beim Eigentümer |
Die zentrale Erkenntnis für Wiener Eigentümer: FM und Hausverwaltung ergänzen sich – sie ersetzen sich nicht. Eine Hausverwaltung, die exzellente MRG-Abrechnungen erstellt, kann trotzdem keine Aufzugswartung oder Reinigung ausführen. Ein FM-Dienstleister wie Korkisch Facility führt die operativen Leistungen aus, übernimmt aber nicht die mietrechtliche Verwaltung.
Wann brauche ich FM, wann Hausverwaltung – und wann beides?
Diese Frage stellen sich viele Wiener Eigentümer, wenn sie eine Liegenschaft neu erwerben oder die bisherige Verwaltungsstruktur überdenken. Die Antwort hängt von der Art der Immobilie ab:
Wohnanlage mit Mietern (MRG-Objekt)
Ein Wiener Gründerzeithaus mit 15 Mietwohnungen braucht jedenfalls eine Hausverwaltung für Mietzins, Betriebskosten und Schlichtungsstellenverfahren bei der MA 50. Zusätzlich braucht es einen FM-Dienstleister für Reinigung des Stiegenhauses, Hausmeisterarbeiten und Winterdienst – da diese Leistungen als Betriebskosten nach MRG §21 abrechenbar sind.
Eigentumswohnanlage (WEG-Objekt)
Hier verwaltet die Hausverwaltung im Auftrag der Eigentümergemeinschaft – mit Rücklagenbildung nach WEG §31 und Eigentümerversammlungen nach WEG §24. Der FM-Partner übernimmt Reinigung der Allgemeinflächen, Grünflächenpflege, Winterdienst und Wartung der Gemeinschaftsanlagen.
Bürogebäude / Gewerbeimmobilie
Bei Bürogebäuden in Wien ist häufig kein Verwalter im MRG-Sinne notwendig – der Eigentümer oder Asset Manager koordiniert direkt. Das FM spielt hier eine zentrale Rolle: Tägliche Büroreinigung nach ASchG §68 (Arbeitsstättenregeln), Klimaanlagenwartung, Sicherheitstechnik. Korkisch Facility übernimmt das gesamte operative Paket – ein Ansprechpartner, ein Vertrag, ein SLA.
Betreiberverantwortung Wien: Was der Eigentümer immer trägt
Das am häufigsten unterschätzte Haftungsthema in Wien: Die Betreiberverantwortung nach ASchG §3 und ABGB §1319a verbleibt beim Eigentümer – auch wenn sowohl Hausverwaltung als auch FM-Dienstleister beauftragt sind. Wer glaubt, durch Auslagerung alle Verantwortung abgegeben zu haben, liegt falsch.
| Anlage / Bereich | Gesetzliche Pflicht | Konsequenz bei Versäumnis |
|---|---|---|
| Aufzüge | Jährliche Prüfung nach Wr. AufzG & AÜWV | Stilllegung, Haftung bei Unfall (ABGB §1319a) |
| Heizungsanlagen | Jährliche Überprüfung nach Kehrordnung Wien | Behördenstrafe, Haftung bei Schäden |
| Brandschutz | Prüfung nach OIB-RL 2, Prüfbuch führen | Verwaltungsstrafe, Haftung bei Personenschaden |
| Elektroanlagen | Prüfung nach ÖVE/ÖNORM E 8001, 10 Jahre aufbewahren | Versicherungsschutz verliert Wirkung |
| Winterdienst | Räumpflicht nach §93 StVO (täglich bis 7 Uhr) | Haftung bei Sturzunfall auf Ihrer Liegenschaft |
Korkisch Facility liefert für alle übernommenen Leistungen lückenlose Dokumentation und Prüfnachweise – damit Sie als Eigentümer im Haftungsfall abgesichert sind.
SLA-gesicherte FM-Leistungen mit vollständiger Dokumentation für Wiener Eigentümer und Hausverwaltungen. 📞 +43 1 595 12 50 Kostenloses Angebot anfordern
Rechtliche Grundlagen in Wien: MRG, WEG, WBO & ASchG
Mietrechtsgesetz (MRG) – für Vermieter in Wien unverzichtbar
Das MRG gilt in Wien für Altbauten (vor 1945) und gemischt genutzte Gebäude. Die wichtigsten Pflichten:
- MRG §3: Erhaltungspflicht – der Vermieter muss bauliche Mängel beheben
- MRG §21–24: Betriebskosten jährlich bis 30. Juni abrechnen – vollständige Belegpflicht
- MRG §8: Verbesserungsarbeiten durch den Mieter – Zustimmungspflicht des Vermieters
Praxistipp: Reinigungsleistungen an Allgemeinbereichen sind nach MRG §21 Abs. 1 Z 5 als Betriebskosten abrechenbar – vorausgesetzt, der Auftrag geht an einen befugten Betrieb wie Korkisch Facility.
WEG – für Eigentümergemeinschaften in Wien
- WEG §24: Eigentümerversammlungen mit Beschlussfähigkeit und Protokollpflicht
- WEG §31: Rücklagenbildung für größere Erhaltungsarbeiten – Pflicht für alle WEG-Objekte
- WEG §28: Hausverwaltung als Vertreter der Gemeinschaft gegenüber Dritten
ASchG – für Bürogebäude und gewerbliche Objekte
- ASchG §3: Betreiberverantwortung verbleibt beim Eigentümer
- ASchG §§67–68: Arbeitsstättenregeln – Reinigungsintervalle und Hygienestandards in Büros
- AStV §28: Fenstergröße und -reinigung in Arbeitsstätten – Sicherheitsvorschriften
Wie Korkisch Facility Hausverwaltungen & Eigentümer entlastet
Korkisch Facility ist der operative FM-Partner für Hausverwaltungen, Eigentümer und Property Manager in Wien. Während Ihre Hausverwaltung das Mietrecht und die Abrechnung übernimmt, kümmert sich Korkisch Facility um alles, was im Gebäude täglich passieren muss:
| FM-Leistung | Frequenz | Rechtliche Basis |
|---|---|---|
| Gebäudereinigung Wien | Täglich bis wöchentlich | MRG §21, ASchG §68 |
| Hausmeisterservice Wien | Laufend, on demand | ABGB §1096, MRG §3 |
| Winterdienst Wien | Saisonal (Oktober–April) | §93 StVO, ABGB §1319a |
| Aufzugswartung Wien | Jährlich + laufend | AÜWV, Wr. AufzG |
| Grünflächenpflege Wien | Saisonal | WBO §16, Wr. Baumschutzgesetz |
Der entscheidende Vorteil: Statt für jede Leistung einen eigenen Anbieter zu beauftragen und zu koordinieren, übernimmt Korkisch Facility alle operativen FM-Leistungen aus einer Hand – mit einem Ansprechpartner, einer Rechnung und vollständiger Dokumentation für Ihre Betreiberverantwortung.
FM-Leistungen in allen Wiener Bezirken
| Bezirksgruppe | Bezirke |
|---|---|
| Innenstadtbezirke | 1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9. |
| Westliche Bezirke | 10., 12., 13., 14., 15., 16., 17. |
| Nördliche Bezirke | 18., 19., 20., 21. |
| Östliche Bezirke | 11., 22., 23. |
FAQ – Häufige Fragen zu FM und Hausverwaltung Wien
Was ist der genaue Unterschied zwischen Facility Management und Hausverwaltung?
Facility Management ist operativ-technisch: Es sorgt dafür, dass ein Gebäude täglich funktioniert – durch Reinigung, Wartung, Hausmeisterservice und Winterdienst. Hausverwaltung ist kaufmännisch-rechtlich: Sie verwaltet Mietverträge, erstellt Betriebskostenabrechnungen nach MRG §21–24 und organisiert Eigentümerversammlungen nach WEG §24. In Wien braucht eine Wohnanlage üblicherweise beides.
Kann eine Hausverwaltung auch die FM-Aufgaben übernehmen?
In der Regel nicht direkt. Hausverwaltungen koordinieren operative Leistungen – beauftragen also Reinigungsfirmen, Hausmeisterbetriebe oder Wartungsunternehmen – führen diese Leistungen aber selbst nicht aus. Empfehlenswert ist die Beauftragung eines spezialisierten FM-Dienstleisters wie Korkisch Facility, da dieser Haftung, Dokumentation und SLA-Qualität übernimmt.
Wer trägt die Betreiberverantwortung – die Hausverwaltung oder der FM-Dienstleister?
Die Betreiberverantwortung verbleibt immer beim Eigentümer – das ist gesetzlich klar geregelt (ASchG §3, ABGB §1319a). Weder die Hausverwaltung noch der FM-Dienstleister übernehmen diese Verantwortung vollständig. Was FM-Partner wie Korkisch Facility leisten: Sie liefern lückenlose Dokumentation aller Wartungsleistungen und Prüfnachweise, damit der Eigentümer im Haftungsfall nachweisen kann, dass alle Pflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Sind Reinigungskosten in Wien als Betriebskosten abrechenbar?
Ja – laut MRG §21 Abs. 1 Z 5 sind Kosten für die Reinigung der Allgemeinbereiche (Stiegenhaus, Hauseingang, Kellerabgang, Außenanlagen) als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Voraussetzung: Die Leistung muss von einem befugten Gewerbebetrieb erbracht werden. Korkisch Facility ist ein behördlich zugelassener Meisterbetrieb – alle Rechnungen sind für Ihre Betriebskostenabrechnung nach MRG vollständig geeignet.
Was passiert, wenn FM-Leistungen nicht ordnungsgemäß dokumentiert sind?
Fehlende Dokumentation ist das größte Haftungsrisiko für Wiener Eigentümer. Wenn ein Unfall passiert – etwa ein Sturz im ungeräumten Stiegenhaus oder ein Aufzugsunfall nach fehlender Wartung – müssen Sie als Eigentümer nachweisen, dass die Leistungen ordnungsgemäß beauftragt und ausgeführt wurden. Ohne Dokumentation haftet der Eigentümer nach ABGB §1319a. Korkisch Facility liefert zu jeder Leistung Protokolle, Prüfberichte und Wartungsnachweise.
Wie beauftrage ich Korkisch Facility als FM-Partner für meine Liegenschaft in Wien?
Am einfachsten per Telefon: +43 1 595 12 50 – wir analysieren Ihren Bedarf und erstellen innerhalb von 24 Stunden ein kostenloses, unverbindliches Angebot. Alternativ können Sie über unser Online-Formular Kontakt aufnehmen. Wir betreuen Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Einzeleigentümer in allen 23 Wiener Gemeindebezirken.
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