Aufzüge sind sicherheitsrelevante Anlagen – ihre Wartung ist in Wien keine Frage des Ermessens, sondern eine gesetzliche Pflicht. Als Hausverwaltung oder Eigentümer tragen Sie als Betreiber die volle Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb, alle Wartungsintervalle und die lückenlose Dokumentation. Korkisch Facility unterstützt Sie als erfahrenes Wiener Facility-Management-Unternehmen dabei, alle Pflichten zuverlässig und nachweisbar zu erfüllen.
Wir besichtigen Ihre Aufzugsanlage kostenlos, prüfen das Wartungsbuch und erstellen ein individuelles Angebot.
📞 Jetzt anrufen: +43 1 595 12 50 Kostenloses Angebot anfordernGesetzliche Grundlagen: AÜWV und Wiener Aufzugsgesetz
Die rechtliche Basis für die Aufzugswartung in Wien besteht aus zwei Ebenen:
| Rechtsgrundlage | Regelungsinhalt | Für wen relevant |
|---|---|---|
| AÜWV (Aufzugsüberwachungsverordnung) | Bundesregelwerk: Betrieb, Wartung, Prüfintervalle, Dokumentation | Alle Aufzugsbetreiber in Österreich |
| Wiener Aufzugsgesetz (Wr AufzG) | Landesspezifische Ergänzungen für Wien: Zulassung, Meldepflichten, Behörden | Alle Aufzugsbetreiber in Wien |
| MRG §3 (Erhaltungspflicht) | Vermieter/Hausverwaltung zur Erhaltung allgemeiner Teile verpflichtet – Aufzüge sind allgemeine Teile | Vermieter und Hausverwaltungen in Mietobjekten |
| ABGB §1319a (Wegehalterhaftung) | Haftung für Schäden durch mangelhafte Anlage | Eigentümer und Betreiber |
In der Praxis bedeutet das: Als Hausverwaltung oder Wohnungseigentümer in Wien sind Sie gleichzeitig an Bundesrecht (AÜWV) und Landesrecht (Wr AufzG) gebunden. Korkisch Facility kennt beide Regelwerke und stellt sicher, dass Ihre Anlage allen Anforderungen entspricht.
Pflichten des Betreibers im Überblick
Die AÜWV definiert klar, welche Aufgaben ein Aufzugsbetreiber selbst sicherstellen muss:
| Pflicht | Inhalt | Konsequenz bei Versäumnis |
|---|---|---|
| Bestellung eines befugten Wartungsbetriebs | Wartung nur durch befugte Fachbetriebe – nicht durch eigenes Hauspersonal ohne Konzession | Behördliche Beanstandung, Versicherungsausschluss |
| Führung des Aufzugsbuchs | Lückenlose Dokumentation aller Wartungen, Prüfungen und Mängel | Fehlende Nachweise bei Unfall = volle Haftung |
| Einhaltung der Prüfintervalle | Wiederkehrende Hauptprüfung durch akkreditierte Stelle (TÜV Austria, TÜV Süd etc.) | Behördliche Stilllegung der Anlage möglich |
| Sofortige Mängelbeseitigung | Bei erkannten Mängeln sofortige Maßnahmen einleiten, ggf. Anlage außer Betrieb nehmen | Haftpflicht bei Personenschäden |
| Notruf-Erreichbarkeit sicherstellen | Notrufanlage im Aufzug muss ständig erreichbar sein | Behördliche Beanstandung bei Ausfall |
TÜV-Prüfintervalle und Wartungsfrequenzen
Die AÜWV schreibt vor, dass Aufzüge in regelmäßigen Abständen durch akkreditierte Prüfstellen geprüft werden müssen. Die genauen Intervalle hängen von mehreren Faktoren ab:
- Aufzugstype: Personenaufzug, Lastenaufzug, Hydraulikaufzug, Treibscheibenaufzug
- Baujahr der Anlage: Ältere Anlagen können kürzere Prüfintervalle erfordern
- Nutzungsintensität: Hochfrequentierte Anlagen in Bürotürmen vs. Wohnanlagen
- Herstellervorgaben: Hersteller können engere Wartungsintervalle vorschreiben
Neben der wiederkehrenden Hauptprüfung durch den TÜV sind laufende Wartungsdurchgänge durch den Wartungsbetrieb vorgeschrieben. Diese umfassen:
| Wartungsart | Typische Frequenz | Inhalt |
|---|---|---|
| Laufende Wartung | Monatlich bis quartalsweise | Schmierung, Funktionsprüfung, Sichtprüfung aller Komponenten |
| Wiederkehrende Hauptprüfung | Gemäß AÜWV / Herstellervorgabe | Vollprüfung durch akkreditierte Stelle (TÜV Austria, TÜV Süd) |
| Außerordentliche Prüfung | Nach Unfall, Umbau, längerer Stillstandszeit | Sonderprüfung vor Wiederinbetriebnahme |
Korkisch Facility kennt die für Ihre spezifische Anlage geltenden Intervalle und koordiniert alle Termine – Sie müssen sich um keine Fristen mehr selbst kümmern.
Haftungsrisiken bei versäumter Aufzugswartung
Für Wiener Hausverwaltungen und Eigentümer sind die Haftungsrisiken bei mangelhafter Aufzugsbetreuung erheblich. Im Fall eines Unfalls oder einer Betriebsstörung drohen:
- Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche nach ABGB §1319a – insbesondere bei Personeneinschluss oder Verletzungen
- Versicherungsausschluss: Fehlen Wartungsnachweise im Aufzugsbuch, kann die Haftpflichtversicherung die Leistung verweigern
- Behördliche Sanktionen durch die MA 36 (Magistratsabteilung für technische Gewerbeangelegenheiten), bis hin zur Stilllegung der Anlage
- Strafanzeigen bei grob fahrlässig vernachlässigter Betreiberpflicht
Ein häufiges Problem in der Praxis: Hausverwaltungen übernehmen ein Objekt, ohne den aktuellen Stand des Aufzugsbuchs zu kennen. Korkisch Facility führt bei Übernahme einer Anlage eine kostenlose Bestandsaufnahme durch und deckt offen stehende Pflichten auf – bevor sie zum Problem werden.
Wir prüfen das Aufzugsbuch Ihrer Anlage und klären alle offenen Pflichten – kostenlos und unverbindlich.
📞 Jetzt anrufen: +43 1 595 12 50 Kostenloses Angebot anfordernLeistungen von Korkisch Facility rund um die Aufzugswartung Wien
| Leistung | Inhalt |
|---|---|
| Regelmäßige Wartung & Inspektion | Systematische Prüfung aller mechanischen und elektrischen Komponenten, Schmierdienste, Funktionsprüfungen nach Herstellervorgaben und ÖNORM |
| Aufzugsbuch & Dokumentation | Lückenlose Protokollierung aller Wartungsarbeiten – Sie können bei jeder behördlichen Kontrolle vollständige Nachweise vorlegen |
| TÜV-Koordination | Wir koordinieren alle wiederkehrenden Hauptprüfungen durch TÜV Austria oder gleichwertige akkreditierte Stellen und erinnern Sie rechtzeitig |
| Störungsbeseitigung & Notfallservice | Schnelle Reaktion bei technischen Defekten und Personeneinschluss – direkter Ansprechpartner ohne Callcenter |
| Bestandsaufnahme bei Übernahme | Prüfung des Aufzugsbuchs und Anlageninventars bei Übernahme einer neuen Hausverwaltung – kostenlos und unverbindlich |
| Modernisierungsberatung | Wir informieren Sie proaktiv, wenn eine Anlage technische Aufrüstungen benötigt, um aktuelle Sicherheitsnormen zu erfüllen |
Alle Aufzugsleistungen sind nahtlos mit unserem Hausmeister-Service Wien kombinierbar – Sie erhalten alle Gebäudedienstleistungen aus einer Hand.
Der 4-Schritte-Ablauf bei Korkisch Facility
| Schritt | Was passiert | Details |
|---|---|---|
| 1 | Kontaktaufnahme | Anruf unter +43 1 595 12 50 oder Formular. Wir erfassen Anlagentyp, Baujahr, Anzahl der Haltestellen und aktuellen Wartungsstand. |
| 2 | Kostenloser Ersttermin | Unser Techniker besichtigt die Anlage vor Ort, prüft das Aufzugsbuch und identifiziert offene Pflichten oder anstehende TÜV-Termine. Sie erhalten eine klare Übersicht. |
| 3 | Individuelles Angebot | Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot für laufende Wartung, Störungsbeseitigung und TÜV-Koordination – transparent, ohne versteckte Kosten. |
| 4 | Laufende Betreuung | Wir übernehmen alle Wartungen, dokumentieren vollständig im Aufzugsbuch, koordinieren TÜV-Termine und stehen bei Störungen jederzeit direkt zur Verfügung. |
Aufzugswartung in allen Wiener Bezirken
Korkisch Facility betreut Aufzugsanlagen in allen 23 Wiener Bezirken. Unsere zentrale Lage in Wien 15 ermöglicht kurze Anfahrtszeiten und schnelle Reaktion bei Störungsmeldungen:
| Bezirksgruppe | Typische Gebäudetypen |
|---|---|
| 1.–9. Bezirk (Innere Bezirke) | Gründerzeithäuser, Bürogebäude, Arztpraxen, historische Aufzugsanlagen |
| 10.–19. Bezirk (Mittlere Bezirke) | Gemischte Wohn- und Bürogebäude, Gesundheitszentren, Schulen |
| 20.–23. Bezirk (Flächenbezirke) | Neubau-Wohnanlagen, Büroparks, Logistikzentren, Einkaufszentren |
FAQ – Häufige Fragen zur Aufzugswartung Wien
Wer ist in Wien für die Aufzugswartung verantwortlich?
Was passiert, wenn der TÜV-Termin versäumt wird?
Darf das Hauspersonal die Aufzugswartung selbst durchführen?
Übernimmt Korkisch Facility auch bestehende Wartungsverträge?
Was ist das Aufzugsbuch und warum ist es so wichtig?
Kann Korkisch Facility Aufzugswartung mit anderen Hausmeister-Leistungen kombinieren?
Weiterlesen: HKLS Wien – Wartung & Pflichten | Hausmeister Service Wien | Hausverwaltung Wien Pflichten
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