Büroreinigung Wien 2026. 7 Tipps für Unternehmen & Büros

Büroreinigung Wien. Mitarbeiter in roter Uniform reinigt Bürogebäude in Wien professionell
TL;DR. Das Wichtigste zur Büroreinigung Wien

  • Unternehmen in Wien sind nach ASchG §3 & §68 sowie der Arbeitsstättenverordnung (AStV) verpflichtet, Arbeitsstätten hygienisch sauber zu halten.
  • Sanitäranlagen müssen täglich gereinigt und desinfiziert werden. Büroflächen mindestens 1. 3x pro Woche je nach Nutzungsintensität.
  • Fehlende oder unzureichende Reinigung kann Bußgelder durch das Arbeitsinspektorat Wien und Haftungsansprüche von Mitarbeitern auslösen.
  • Professionelle Büroreinigung erhöht die Produktivität nachweislich: Ein sauberes Büro reduziert Krankenstände und verbessert das Betriebsklima.
  • Korkisch Facility übernimmt die komplette Büroreinigung für Unternehmen in Wien. Kostenloses Angebot in 24h.

Inhaltsverzeichnis

  1. Rechtspflichten: Was ASchG & AStV für Büros vorschreiben
  2. Tipp 1: Einen strukturierten Reinigungsplan erstellen
  3. Tipp 2: Hochfrequentierte Bereiche täglich priorisieren
  4. Tipp 3: Sanitäranlagen hygienisch & dokumentiert reinigen
  5. Tipp 4: Die richtigen Reinigungsmittel für Bürooberflächen
  6. Tipp 5: Reinigung dokumentieren & Qualität kontrollieren
  7. Tipp 6: Saisonale Reinigungsanpassungen in Wien
  8. Tipp 7: Professionellen Reinigungsdienst beauftragen
  9. Reinigungsintervalle nach Bürotyp
  10. Büroreinigung in allen Wiener Bezirken
  11. FAQ. Häufige Fragen zur Büroreinigung Wien

Ein sauberes Büro ist kein Luxus, sondern eine gesetzliche Pflicht und eine unternehmerische Notwendigkeit. Viele Wiener Unternehmen unterschätzen, wie konkret die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung an die Reinigung von Büroräumen sind. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Wer Reinigung strategisch angeht, reduziert Krankenstände, schützt sein Unternehmen vor Bußgeldern und schafft ein Arbeitsumfeld, das Mitarbeiter und Kunden gleichermaßen überzeugt.

Diese 7 Tipps richten sich an Unternehmen, Hausverwaltungen und Bürobetreiber in Wien, die ihre Büroreinigung auf ein professionelles Niveau heben wollen.

Rechtspflichten: Was ASchG & AStV für Büros vorschreiben

Bevor wir zu den konkreten Tipps kommen, ein Blick auf den rechtlichen Rahmen. In Österreich sind Arbeitgeber nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und der Arbeitsstättenverordnung (AStV) verpflichtet, Arbeitsstätten sauber und hygienisch zu halten. Das Arbeitsinspektorat Wien kontrolliert die Einhaltung dieser Vorschriften.

Rechtsgrundlage Vorschrift Konsequenz bei Verstoß
ASchG §3 Allgemeine Schutzpflicht des Arbeitgebers. Saubere, sichere Arbeitsstätte Bußgelder, Betriebsstilllegung
ASchG §68 Hygienische Sauberkeit in Arbeitsstätten. Böden, Oberflächen, Sanitäranlagen Verwaltungsstrafen bis €7.260
AStV §22 (Sanitärräume) Tägliche Reinigung & Desinfektion aller Sanitäranlagen verpflichtend Haftung bei Mitarbeiterkrankheit
AStV §28 Reinigungsintervalle für Arbeitsstätten müssen dokumentiert sein Kein Nachweis = Pflichtverletzung
Epidemiegesetz §10 Desinfektionspflicht bei meldepflichtigen Erkrankungen im Betrieb Behördliche Anordnung, Kosten trägt Arbeitgeber

Tipp 1: Einen strukturierten Reinigungsplan erstellen

Der wichtigste Grundbaustein jeder professionellen Büroreinigung ist ein schriftlicher Reinigungsplan. Ohne Plan entstehen Lücken: Manche Bereiche werden zu häufig gereinigt, andere zu selten. Beides kostet Geld und Zeit.

Ein Reinigungsplan für ein Bürogebäude in Wien umfasst typischerweise folgende Elemente:

Element Inhalt Frequenz
Flächenliste Alle zu reinigenden Bereiche mit m²-Angabe Einmalig erstellen, jährlich aktualisieren
Reinigungsintervalle Täglich, wöchentlich, monatlich, anlassbezogen Je Bereich definieren
Zuständigkeiten Wer reinigt was. Intern oder externer Dienstleister Im Vertrag festgelegt
Reinigungsmethoden Welches Mittel für welche Oberfläche Oberflächen-spezifisch
Dokumentation Checklisten, Abzeichnung nach jeder Reinigung Nach AStV §28 verpflichtend

Praxisbeispiel Wien: Ein Rechtsanwaltsbüro im 1. Bezirk mit 12 Mitarbeitern und 450 m² Bürofläche erstellt einen Plan mit täglicher Sanitärreinigung, 3x wöchentlicher Büroreinigung und monatlicher Grundreinigung der Gemeinschaftsflächen. Dieser Plan wird als Nachweis gegenüber dem Arbeitsinspektorat aufbewahrt.

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Tipp 2: Hochfrequentierte Bereiche täglich priorisieren

Nicht jeder Bereich eines Büros hat denselben Reinigungsbedarf. Die ABC-Priorisierung aus dem professionellen Facility Management hilft, Ressourcen gezielt einzusetzen:

  • A-Bereiche (täglich reinigen): Eingangsbereich, Empfang, Sanitäranlagen, Küche/Teeküche, Aufzüge, Konferenzräume nach jeder Nutzung
  • B-Bereiche (2. 3x pro Woche): Bürobereiche, Besprechungsräume, Flure, Treppenhäuser
  • C-Bereiche (wöchentlich bis monatlich): Lagerräume, Serverräume, selten genutzte Besprechungszimmer

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Kontaktflächen: Türklinken, Lichtschalter, Aufzugknöpfe, Handläufe und Computerperipherie sind Hauptübertragungsorte für Keime. Diese Flächen sollten täglich desinfiziert werden. Unabhängig von der optischen Sauberkeit.

Praxisbeispiel Wien: In einem Bürogebäude in Wien-Mariahilf mit Publikumsverkehr werden der Eingangsbereich und der Aufzug täglich 2x gereinigt, die Büroflächen 3x pro Woche. Das reduziert die Krankenstände im Winter deutlich.

Tipp 3: Sanitäranlagen hygienisch & dokumentiert reinigen

Sanitäranlagen sind der hygienisch kritischste Bereich jedes Büros. Die AStV §22 schreibt tägliche Reinigung und Desinfektion vor. Viele Unternehmen unterschätzen, was „täglich“ in der Praxis bedeutet:

  • Toilettensitze, -außenseiten und -spülknöpfe: täglich mit Desinfektionsmittel
  • Waschbecken, Armaturen und Spiegel: täglich reinigen
  • Böden: täglich wischen mit desinfizierendem Reiniger
  • Seifenspender, Papiertuchspender, WC-Papierhalter: täglich auffüllen und wischen
  • Duschbereiche (falls vorhanden): nach jeder Nutzung, wöchentliche Grundreinigung

Verwenden Sie farbcodierte Reinigungstücher. Rot ausschließlich für Toilettenbereiche. Um Kreuzkontamination zwischen Sanitär- und Bürobereichen zu verhindern. Dieses System ist in professionellen Reinigungsunternehmen Standard und wird vom Arbeitsinspektorat bei Kontrollen positiv bewertet.

Tipp 4: Die richtigen Reinigungsmittel für Bürooberflächen

Die falsche Wahl des Reinigungsmittels beschädigt Oberflächen und kostet langfristig mehr als es spart. Hier ein praxiserprobter Überblick für typische Bürooberflächen in Wiener Gebäuden:

Oberfläche Empfohlene Methode Nicht verwenden
Schreibtische (Holz/Laminat) Mikrofasertuch, leicht feuchtes pH-neutrales Mittel Alkohol-basierte Sprays
Monitore & Screens Antistatisches Mikrofasertuch, trocken oder spezieller Display-Reiniger Sprühmittel direkt auf Screen
Tastatur & Maus Isopropanol-Tuch (70%), Druckluft für Zwischenräume Nasse Tücher, Allzweckreiniger
Bürostühle (Polster) Polsterreiniger, Mikrofaser. Regelmäßig staubsaugen Viel Feuchtigkeit
Glasflächen (Trennwände) Glasreiniger + Abzieher, streifenfrei Zeitungspapier (Schleifeffekt)
Hartböden (PVC, Parkett) Leicht feuchter Wischmopp, geeignetes Bodenpflegemittel Viel Wasser auf Parkett

Empfehlung: Setzen Sie auf umweltfreundliche Reinigungsmittel mit dem Österreichischen Umweltzeichen (UZ 63). Diese sind für Büros geeignet, biologisch abbaubar und reduzieren die Belastung für Mitarbeiter und Umwelt. Korkisch Facility arbeitet ausschließlich mit zertifizierten, ASchG-konformen Reinigungsmitteln.

Tipp 5: Reinigung dokumentieren & Qualität kontrollieren

Was nicht dokumentiert ist, hat nicht stattgefunden. Das gilt im Arbeitsrecht genauso wie beim Arbeitsinspektorat. Die AStV §28 schreibt vor, dass Reinigungsintervalle nachweisbar sein müssen.

Eine professionelle Dokumentation umfasst:

  • Reinigungsprotokoll: Datum, Uhrzeit, gereinigte Bereiche, verwendete Mittel, durchführende Person
  • Checklisten: Für jeden Bereich. Nach Erledigung abzeichnen
  • Qualitätskontrollen: Regelmäßige Begehungen, Mängelprotokoll
  • Jahresplanung: Grundreinigungen, Sonderreinigungen, saisonale Anpassungen

Korkisch Facility liefert mit jeder Reinigung eine vollständige Dokumentation. Als Nachweis gegenüber dem Arbeitsinspektorat, Hausverwaltung oder Mietern.

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Tipp 6: Saisonale Reinigungsanpassungen in Wien

Wien als Großstadt mit ausgeprägten Jahreszeiten stellt Bürogebäude vor besondere Herausforderungen:

Winter (November. März):

  • Streusalz und Schmutz aus Eingangsbereich: tägliche Bodenreinigung erhöhen, Schmutzfangmatten wöchentlich reinigen
  • Gehäufte Atemwegserkrankungen: Desinfektionsfrequenz an Kontaktflächen erhöhen
  • Heizkörper entstauben: monatlich (Staub reduziert Heizleistung)

Frühjahr (März. Mai):

  • Blütenstaub an Außenfenstern und auf Fensterbänken: wöchentliche Fensterreinigung
  • Frühjahrsgrundwäsche: intensive Grundreinigung nach dem Winter, Teppiche, Polster, schwer zugängliche Bereiche

Sommer (Juni. August):

  • Klimaanlagenfilter: mindestens 1x jährlich reinigen oder wechseln (Legionellenprophylaxe)
  • Klimaanlage verteilt Staub: häufigeres Entstauben von Oberflächen

Herbst (September. November):

  • Laubeinträge im Eingangsbereich: Außenbereich täglich reinigen
  • Vorbereitung für Winterdienst-Saison: Reinigungspläne aktualisieren

Tipp 7: Professionellen Reinigungsdienst beauftragen

Die Frage, ob die Büroreinigung intern oder extern organisiert werden soll, stellen sich viele Wiener Unternehmen. Die Erfahrung zeigt: Ab einer Bürofläche von ca. 150. 200 m² ist ein professioneller Reinigungsdienst fast immer wirtschaftlicher und rechtssicherer als Eigenreinigung durch Mitarbeiter.

Kriterium Eigenreinigung Professioneller Dienst
ASchG-Konformität Schwer sicherstellbar, Haftungsrisiko Vollständig gewährleistet
Dokumentation Oft fehlend Vollständige Protokolle inklusive
Qualität Inkonsistent, abhängig von Verfügbarkeit Gleichbleibend hoch, Qualitätskontrolle
Profimaterial & Geräte Fehlen oft Professionelle Geräte & zertifizierte Mittel
Mitarbeiterzufriedenheit Reinigung als unerwünschte Zusatzaufgabe Mitarbeiter fokussieren auf Kernaufgaben
Flexibilität Eingeschränkt Anpassbar an Betriebszeiten & Bedarf

Korkisch Facility ist ein Wiener Meisterbetrieb mit jahrelanger Erfahrung in der professionellen Büroreinigung für Unternehmen aller Größen. Vom Start-up im 7. Bezirk bis zum Konzernbüro im 22. Bezirk.

Reinigungsintervalle nach Bürotyp. Wiener Standard

Bürotyp Büroflächen Sanitär Eingang/Allgemein
Kleinstbüro (bis 5 MA) 1. 2x pro Woche Täglich 2x pro Woche
Büro bis 50 MA 2. 3x pro Woche Täglich Täglich
Bürogebäude 50. 200 MA 3. 5x pro Woche Täglich (mehrfach) Täglich
Bürogebäude 200+ MA Täglich Mehrmals täglich Täglich (mehrfach)
Mit Publikumsverkehr Täglich + anlassbezogen Mehrmals täglich Mehrmals täglich

Büroreinigung in allen Wiener Bezirken

Korkisch Facility betreut Bürogebäude in ganz Wien. Vom Innenstadtbüro im 1. Bezirk bis zu Gewerbeimmobilien in den Außenbezirken:

Bezirksgruppe Bezirke
Innenstadt & Cityrand 1. (Innere Stadt), 2. (Leopoldstadt), 3. (Landstraße), 4. (Wieden)
Westliche Bezirke 5. (Margareten), 6. (Mariahilf), 7. (Neubau), 8. (Josefstadt), 9. (Alsergrund)
Nördliche & östliche Bezirke 10.. 13., 14.. 16., 17.. 19. Bezirk
Außenbezirke 20. (Brigittenau), 21. (Floridsdorf), 22. (Donaustadt), 23. (Liesing)

FAQ. Häufige Fragen zur Büroreinigung Wien

Was schreibt das ASchG für die Büroreinigung vor?

Das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG §3, §68) verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsstätten hygienisch sauber zu halten. Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) konkretisiert dies: Sanitäranlagen täglich reinigen, Reinigungsintervalle dokumentieren, ASchG-konforme Reinigungsmittel verwenden. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen durch das Arbeitsinspektorat Wien von bis zu €7.260.

Wie oft muss ein Büro in Wien gereinigt werden?

Die Mindestanforderung hängt von Bürogröße und Nutzungsintensität ab. Sanitäranlagen müssen täglich gereinigt werden (AStV §22). Büroflächen sollten je nach Mitarbeiterzahl 1. 5x pro Woche gereinigt werden. Bei Publikumsverkehr sind tägliche Reinigungen für Eingangs- und Allgemeinbereiche notwendig. Korkisch Facility erstellt für Ihr Büro einen bedarfsgerechten Reinigungsplan.

Was ist der Unterschied zwischen Unterhalts- und Grundreinigung?

Die Unterhaltsreinigung (auch laufende Reinigung) umfasst die regelmäßige Reinigung aller Bürobereiche nach Plan. Täglich bis mehrfach pro Woche. Die Grundreinigung ist eine intensive Tiefenreinigung, die 1. 2x jährlich oder anlassbezogen (nach Umbau, starker Verschmutzung) durchgeführt wird. Dabei werden auch schwer zugängliche Bereiche, Polster, Teppiche und Hohlräume gereinigt. Beide Leistungen bietet Korkisch Facility an.

Kann ich die Büroreinigung von der Steuer absetzen?

Ja. Kosten für professionelle Büroreinigung sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar (§4 EStG). Das gilt für alle Unternehmensformen. GmbH, Einzelunternehmen, Freiberufler. Korkisch Facility stellt ordnungsgemäße Rechnungen aus, die für die Buchhaltung und Steuer verwendet werden können. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater für die konkrete steuerliche Behandlung.

Wie läuft die Beauftragung bei Korkisch Facility ab?

1. Kostenloser Beratungstermin: Korkisch Facility besichtigt Ihr Büro und analysiert den Reinigungsbedarf. 2. Angebot in 24h: Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit genau definierten Leistungen und Intervallen. 3. Vertrag & Start: Nach Vertragsabschluss beginnen wir zum vereinbarten Termin. 4. Laufende Kontrolle: Regelmäßige Qualitätschecks und Dokumentation inklusive. Rufen Sie jetzt an: +43 1 595 12 50.

Welche Bereiche deckt die Büroreinigung von Korkisch Facility ab?

Korkisch Facility übernimmt die vollständige Büroreinigung: Büroflächen (Schreibtische, Böden, Glasflächen), Sanitäranlagen, Küchen und Teeküchen, Konferenzräume, Eingangsbereiche, Stiegenhäuser, Aufzüge und auf Wunsch Fensterflächen. Für Spezialanforderungen wie Teppichreinigung, Grundreinigung nach Umbau oder Schimmelbehandlung stehen Sonderreinigungsteams zur Verfügung.

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